Hauptbereich
Im Detail
Der Sonderpädagogische Dienst der Theodor-Eisenlohr-Schule ist für die Stadt Nürtingen und seine Umlandgemeinden als Einzugsbereich der Schule zuständig. Wir betreuen und beraten 27 Grund-, Haupt-, Werkrealschulen und die dazu gehörigen Kindergärten und Tageseinrichtungen. Sowohl in den Kindergärten, als auch den Schulen können die Kollegen und Kolleginnen des Sonderpädagogischen Dienstes im Rahmen einer sonderpädagogischen Beratung und Kooperation, bei allen Fragen zur schulischen Förderung der Kinder und unter Umständen zu Fragen der Lernortklärung hinzugezogen werden. Die Meldung der jeweiligen Kinder erfolgt über verschiedene Anträge, die allen Einrichtungen vorliegen, können aber auch über das Rektorat der TES erfragt werden.
Das Verfahren erfolgt über zwei Stufen:
Erste Stufe:
Antrag auf sonderpädagogische Unterstützung (SPU): Dieser Antrag muss direkt an das zuständige SBBZ digital geschickt werden: E-Mail schreiben
Dieser Antrag wird von der zuständigen allgemein bildenden Schule an das entsprechende SBBZ - in diesem Fall die Theodor-Eisenlohr-Schule - gestellt. Hier geht es primär um erste Beratung von Lehrkräften mit dem Ziel, passgenaue Fördermöglichkeiten für die Kinder zu generieren. Diese individuellen Förderangebote werden dokumentiert und umgesetzt mit dem Ziel, dass das Kind seine Lernschwierigkeiten durch gezielte Unterstützungsmaßnahmen kompensieren kann. Falls diese Maßnahmen nicht zum gewünschten Erfolg führen, das Kind z.B trotz Wiederholung das Klassenziel nicht erreicht wird mit dem Einverständnis der Eltern ein Antrag auf sonderpädagogische Überprüfung gestellt (SPFA), da ein begründeter Verdacht besteht, dass die in der Regel umfänglichen Lernschwierigkeiten durch einen möglicherweise vorliegenden sonderpädagogischen Förderbedarf des Kindes verursacht sind.
Zweite Stufe:
Antrag auf Überrpüfung des Anspruchs auf ein sonderpädaggogisches Bildungsangebot (SPFA): Dieser Antrag muss digital an die Begleitstelle Inklusion des SSA Nürtignen gestellt werden.
Dieser Antrag ist die zweite Stufe im Verfahren. Er wird von den Schulen gestellt, wenn die Kinder über längeren Zeitraum den Mindestanforderungen des Bildungsganges nur mit viel Mühe und Unterstützung oder schon nicht mehr genügen (Versetzung gefährdet, oder trotz Wiederholung kein Lernerfolg). Diese Anträge können auch von den den Eltern gestellt werden und gehen direkt an die Begleitstelle Inklusion des SSA Nürtingen. Wenn die Theodor-Eisenlohr-Schule (SBBZ Lernen) als zuständiges SBBZ vom Schulamt beauftragt wird, beginnen wir mit der Diagnostik. Wir leisten die Beratung und Überprüfung der jeweiligen Kinder, Lehrer und Eltern aus einer kooperativen und dialogischen Haltung heraus. Das Kind mit seinen Potentialen, Stärken und individuellen Förderbedürfnissen steht dabei im Mittelpunkt. Je nach Meldung erfolgt der Beratungsprozess über mehrere Monate hinweg in enger Anbindung und Transparenz mit den Eltern. Dieser Prozess wird zum Ende des jeweiligen Schuljahres mit einem Bericht/Gutachten und einem letzten Auswertungsgespräch mit den Eltern abgeschlossen. Der Wunsch der Eltern, was den weiteren Lernort des Kindes angeht, ist am Ende des Verfahrens handlungsleitend, so dass eine Umschulung an das SBBZ gegen den Willen der Eltern nicht erfolgen kann. Die Möglichkeiten der inklusiven Beschulung richtet sich nach den regioinalen Möglichkeiten von gruppenbezogenen Lösungen vor Ort. Die jeweilige Entscheidung über den späteren Lernort wird ausschließlich vom Staatlichen Schulamt getroffen. Nach Abschlusss des Verfahrens erfolgt dann ein Bescheid vom Schulamt, der den Eltern zugestellt wird.