Erklärung zur Barrierefreiheit: Stadt Nürtingen


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  • Erfolgsanalysen von Marketing-Kampagnen
  • Analyse des Verhaltens von Nutzern auf der Webseite und Smartphone App (Nutzerdaten sind nicht personalisiert, IP-Adressen werden anonymisiert) zur Verbesserung der Nutzererfahrung auf der Webseite und der Neukundenakquise
  • Reaktivierung von verlorenen Kunden
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    • In Bezug auf Daten, die Sie in Formularen etc. angeben, mit Ihrer Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO
    • In Bezug auf Dienste, die Sie in Anspruch nehmen, zur Durchführung eines Vertrags mit Ihnen, Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO
    • Zur Erfüllung rechtlicher Pflichten, Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO
    • im Übrigen, insbesondere bei statistischen Daten und Online-Identifikatoren, auf Grundlage berechtigter Interessen, Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO (siehe unten)
    Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
     

    Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

     

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    Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

     
    • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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    Europäische Union

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    Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

     

    Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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    Erklärung zur Barrierefreiheit

    Hauptbereich

    Erklärung zur Barrierefreiheit

    Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.tes-nuertingen.de veröffentlichten Website der Theodor-Eisenlohr-Schule Nürtingen. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

    Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf

    • einer am 22.12.2023 durchgeführten Selbstbewertung.

    Nicht barrierefreie Inhalte

    Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.

    Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0

    Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

    Bilder und Infografiken ohne genug Texte:

    1. Beschreibung: Einige Bilder und Infografiken sind unzureichend durch Textbeschreibungen ergänzt. Die Grafiken befinden sich auf folgenden Seiten:
      Schulgarten, Kollegium, Die TES,Frühförderstelle.
    2. Maßnahmen: Die zuständigen Mitarbeiter im Rathaus werden die Bilder und Infografiken nach und nach überprüfen und die dazugehörigen Textpassagen um die fehlenden Informationen ergänzen, sowie die Titel und Alternativtexte der Bilder überprüfen.

    Unverhältnismäßige Belastung

    Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.

    PDF's und Word-Dokumente:

    1. Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
    2. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Theodor-Eisenlohr-Schule Nürtingen kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Theodor-Eisenlohr-Schule Nürtingen auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Theodor-Eisenlohr-Schule Nürtingen überarbeitet werden. Die Theodor-Eisenlohr-Schule Nürtingen ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

    Fehlen von Leichter Sprache und Gebärdensprache:

    1. Beschreibung: Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache.
    2. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: In der aktuellen Situation kann die Theodor-Eisenlohr-Schule Nürtingen bei diesem Thema noch nicht tätig werden da ein hoher Kostenaufwand anfällt. Es wird jedoch schnellstmöglich in den Jahreshaushalt aufgenommen.

    Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

    Diese Erklärung wurde am 22.12.2023 erstellt und zuletzt am 22.12.2023 überprüft und aktualisiert.

    Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

    Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

    Ansprechperson Barrierefreiheit der Theodor-Eisenlohr-Schule Nürtingen ist Schulleiterin Charlotte Turowsky.

    Gerne können Sie uns Barrieren auch über unser Formular melden.

    Durchsetzungsverfahren

    Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

    Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

    Frau Simone Fischer
    Geschäftsstelle der Landes‐Behindertenbeauftragten
    Else-Josenhans-Str. 6
    70173 Stuttgart
    Baden-Württemberg

    Telefonnummer: 0711 279-3360
    poststelle@bfbmb.bwl.de

    Website:

    https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/
    https://www.behindertenbeauftragter.dehttp

    Informationen in Leichter Sprache

    Dieser Webauftritt wird zusätzlich durch ein Angebot in „Leichter Sprache“ ergänzt, welches auf der Website mittels eines „Leichte Sprache“-Symbols abgebildet.

    Texte in Leichter Sprache sind einfacher formuliert und sind somit auch für Menschen mit einer Lese- oder Lernschwierigkeiten besser zu verstehen. Aber auch für Menschen, die Deutsch nicht als Muttersprache haben, erleichtert die Leichte Sprache das Finden von Informationen.

    Zu den Texten(LINK)

    Informationen in Gebärdensprache


    Für gehörlose Menschen bieten wir eine Auswahl an Videos in Gebärdensprache an.
    Diese Videos wurden in Kooperation mit einem staatlich geprüften Gebärdendolmetscher erstellt.

    Zu den Videos(Link)

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